Bei einer Ausschusssitzung im Herbst 1994 wurde unter Vorstand Josef Wittmann und Kommandant Hermann Lindner die Notwendigkeit für die Anschaffung von Atemschutzgeräten diskutiert. Man war der Meinung, wenn sich genügend Atemschutzgeräteträger zur Verfügung stellen, sollte das Vorhaben weiter verfolgt werden. Bei einer aktiven Versammlung erklärten sich spontan 20 Feuerwehrkameraden bereit, als Atemschutzgeräteträger mitzumachen.
Am 25. Februar 1995 wurde dann ein Antrag auf Beschaffung von 4 Atemschutzgeräten mit 4 Reserveflaschen bei einer Eigenbeteiligung der Kosten von 40 % durch den Feuerwehrverein Wildenau, an die Marktgemeinde Plößberg gestellt. Bereits am 8. Mai 1995 wurde unser Antrag einstimmig vom Gemeinderat bewilligt.
Die Lieferung durch die Firma Dandorfer, Amberg fand am 15. November 1995 statt. Der Einbau und die Einsatzbereitschaft der Geräte erfolgten im Februar 1996.
Bemerkenswert ist, dass die Feuerwehr Wildenau im Landkreis Tirschenreuth die 1. Feuerwehr ist, welche mit Atemschutz in einem TSF (= Tragkraftspritzenfahrzeug) ausgerüstet wurde.
Derzeit besteht die Atemschutzgruppe unserer Feuerwehr aus 20 Atemschutzgeräteträgern. Diese haben alle einen 2-wöchigen Atemschutzlehrgang absolviert. Zur weiteren Aus- und Fortbildung werden Einsatzübungen in verschiedenen Objekten durchgeführt. Weiterhin haben verschiedene Kameraden den Brandcontainer in Regenstauf besucht.
Einsatzübung "Feuer in Schacht" mit Menschenrettung
Jeder Atemschutzgeräteträger muss einmal im Jahr die Atemschutzübungsstrecke in Tirschenreuth durchlaufen.
Um unsere Atemschutzgeräteträger im Einsatz vor Atemgiften und Sauerstoffmangel zu schützen, besitzt unsere Feuerwehr 4 Atemschutzgeräte (auch Pressluftatmer genannt) BD 96 Überdruck der Firma AUER. Bei den Überdruck-Geräten AUER BD 96 sorgt der Lungenautomat für einen leichten Überdruck in der Atemschutzmaske. Dies hat den Vorteil, dass falls die Maske verrutscht oder nicht richtig sitzt, keine Atemgifte in die Maske eindringen können. Nachteil ist, dass bei einer solchen Undichtigkeit der Atemschutzgeräteträger mehr Luft verliert und somit die Einsatzzeit verkürzt ist.
Pressluftatmer AUER BD 96 mit Masken
Unsere Atemluftflaschen haben eine Füllmenge von 6 l - 300 bar Flaschendruck. Eine solche Flasche versorgt bei einem Einsatz den Atemschutzgeräteträger ca. 30 Minuten mit Atemluft. Als Reserve wurden 4 Druckluftflaschen angeschafft.
Druckluftflaschen mit Reserve
Zum weiteren Eigenschutz trägt jeder unserer Atemschutzgeräteträger eine speziell für den Innenangriff konzipierte Überjacke BAYERN 2000 sowie entsprechende Handschuhe und Flammschutzhauben.
Persönliche Ausrüstung für Atemschutz
Bei jedem Atemschutz-Einsatz ist eine Atemschutzüberwachung (Registrierung und Zeitkontrolle der Einsatzkräfte) erforderlich. Ein vom Gruppenführer beauftragter Feuerwehrdienstleistender führt Protokoll über Uhrzeit und Druck der Atemluftflaschen je eingesetztem Atemschutzgeräteträger.
Damit nur gesunde Feuerwehrleute Atemschutz tragen, hat die Berufsgenossenschaft (Feuerwehrunfallkasse) eine ärztliche Vorsorge-Untersuchung G 26.3 bundesweit einheitlich vorgeschrieben. Die G 26.3 zählt zu den speziellen arbeitsmedizinischen (berufs- genossenschaftlichen) Vorsorge-Untersuchungen. Diese sind alle in Art und Untersuchungsumfang in einer Unfallverhütungsvorschrift festgelegt. Ohne diese Untersuchung darf ein Feuerwehrdienst- leistender nicht als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden. Natürlich auch nicht zu Übungs- und Ausbildungszwecken. Eine Untersuchung gemäß G 26.3 dürfen auch nur bestimmte Ärtze, die eine entsprechende Ermächtigung (= Zulassung) besitzen, durchführen.
Der Umfang einer G 26.3 Untersuchung umfasst:
Ein ständiges Üben mit den Gerätschaften und der Vorgehensweise ist unerlässlich, damit die Einsatzkräfte trotz der Freiwilligkeit ihre Aufgaben möglichst professionell erledigen können und vor allem wieder gesund aus dem Einsatz zurückkehren.
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